- Contrahent
- Contrahent Con"tra*hent, a. [L. contrahens, p. pr. See {Contract}.] Entering into covenant; contracting; as, contrahent parties. [Obs.] --Mede. [1913 Webster]
The Collaborative International Dictionary of English. 2000.
The Collaborative International Dictionary of English. 2000.
Contrahent — Contrahent, lat., wer einen Vertrag abschließt; contrahiren, einen Vertrag schließen; zusammenziehen … Herders Conversations-Lexikon
contrahent — ˈkän.trəhənt adjective Etymology: Latin contrahent , contrahens, present participle of contrahere more at contract : entering into covenant : contracting one of the parties contrahent … Useful english dictionary
contrahent — con·tra·hent … English syllables
contrahent — n. & a. (party) entering into contract … Dictionary of difficult words
Pactum — (lat.), 1) im Allgemeinen jeder Vertrag; 2) nach Römischem Rechte eine formlose vermögensrechtliche Übereinkunft mehrer Personen, welche aber nicht geeignet war, eine klagbare Obligation zu Stande zu bringen, weil ihr die Voraussetzungen eines… … Pierer's Universal-Lexikon
Staatspapiere — (Staatsschuldscheine, Staatsobligationen, Fonds, Stocks, Effets publics), die den Staatsgläubigern über die ihnen gegen den Staat zustehenden Forderungen ausgestellten Schuldscheine. Die S. unterscheiden sich danach wesentlich von dem… … Pierer's Universal-Lexikon
Pacht — (lat. Locatio, Conductio), der wesentlich zweiseitige Vertrag, vermöge dessen der eine Contrahent (Verpachter, Locator) eine bewegliche od. unbewegliche Sache, od. auch beides zugleich, dem andern Contrahenten (Pachter, Conductor) zeitweilig… … Pierer's Universal-Lexikon
Reubuße — (Arrha poenitentialis), eine Buße, welche der eine Contrahent zu zahlen hat, wenn er von dem bereits völlig abgeschlossenen Vertrage wiederum einseitig zurücktritt. Der Regel nach muß diese Befugniß zum Rücktritt (Reukauf, Jus poenitendi) dem… … Pierer's Universal-Lexikon
Clausel [1] — Clausel (v. lat. Clausŭla), 1) Schluß, Ende einer Sache; 2) einschränkende Bedingung, Vorbehalt, Verwahrung; bes. 3) (Clausula, Rechtsw.), jeder einer Rede od. einem Rechtsgeschäft beigefügte Satz, in dem irgend etwas näher bestimmt, erklärt od.… … Pierer's Universal-Lexikon
Gottespfennig — Gottespfennig, 1) (Gottesgeld), was bei einem Vertrage ein Contrahent dem andern gab, u. was, wenn der Vertrag gebrochen wurde, früher der Armenkasse anheimfiel, später der Contrahent behielt, welcher den Vertrag seinerseits erfüllt hatte; 2)… … Pierer's Universal-Lexikon